CLARIN-D Blog

Die Reform des Deutschen Urheberrechtsgesetzes 2017 – welche Konsequenzen hat sie für DH-Forschende?

Die Reform des Deutschen Urheberrechtsgesetzes 2017 – welche Konsequenzen hat sie für DH-Forschende?

Die Reform des Deutschen Urheberrechtsgesetzes 2017 – welche Konsequenzen hat sie für DH-Forschende?

Es ist allseits bekannt, dass Sprachdaten (und Sprachressourcen) oft urheberrechtlich oder vom sui-generis-Recht für Datenbanken geschützt sind. Deswegen ist ihre Erhebung, Nutzung und Verbreitung nur mit Zustimmung des Rechtsinhabers oder bei Eingreifen einer gesetzlichen Schrankenregelung zulässig. Die Zustimmung der jeweiligen Rechtsinhaber einzuholen, ist häufig sehr zeit- und kostenintensiv und mit großen Schwierigkeiten für Forscher verbunden. Deswegen führten in den letzten Jahren die meisten nationalen Gesetzgeber gesetzliche Schrankenregelungen speziell für Forschungszwecke ein

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Aufbewahren in CLARIN-D - Dr. Thorsten Trippel - Forum CA3

https://youtu.be/Msqm1EFybM4

Dr. Thorsten Trippel von der Universität Tübingen, Liaison Koordinator des Projektverbunds CLARIN-D, spricht auf dem Forum CA3 2016 in Hamburg über die Aufgabe des Aufbewahrens von Daten innerhalb der Forschungsinfrastruktur CLARIN-D.

Gründe für Datenaufbewahrung sind

  1.  Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis
  2.  Nachnutzung von Forschungsdaten und
  3.  Attribution andersartiger wissenschaftlicher Leistung
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Die Dimensionen des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts – insbesondere Urheberpersönlichkeitsrechte

Die Dimensionen des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts – insbesondere Urheberpersönlichkeitsrechte

Jeder hat grundsätzlich das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit – dies statuiert seit 1949 Art. 2 Abs. 1 des Deutschen Grundgesetzes (GG). Umfasst ist nicht nur die Freiheit des Einzelnen, das zu tun und zu lassen, was er möchte und anderen nicht schadet[1](d.h. die allgemeine Handlungsfreiheit), sondern in Verbindung mit der Menschenwürdegarantie (Art. 1 Abs. 1 GG) auch ein umfassender Persönlichkeitsschutz in allen Beziehungen eines Menschen.[2] Diese Rechte sind auch beim Umgang mit Forschungsdaten zu beachten, die sowohl das allgemeine Persöhnlichkeitsrecht als auch das Urheberpersönlichkeitsrecht tangieren können. 

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Digital Humanities studieren und netzwerken mit CLARIN

Digital Humanities studieren und netzwerken mit CLARIN

Man nehme 70 internationale Nachwuchswissenschaftler aus den Digital Humanities (DH), 11 verschiedene Kurse von erfahrenen Experten, und einige Präsentationen von Forschenden zu ihrer Arbeit in verschiedenen DH-Bereichen. Man füge ein Rahmenprogramm hinzu, das Exkursionen zu Museen und Kulturstätten beinhaltet und voilà: Im Sommer 2017 war die „Europäische Sommeruniversität- Kulturen und Technologien“ (ESU) ein perfekter Treffpunkt für Forschende, um DH-Methoden zu erlernen und anzuwenden, ihren Horizont um verschiedene DH-Forschungsfragen zu erweitern und ein internationales Netzwerk an Expertise aufzubauen.

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Wie lange braucht man, um einen Datenmanagementplan für ein Graduiertenkolleg zu entwickeln?

Datenmanagementpläne: Eine typische Erwartung bei Projektanträgen

Wissenschaftsförderungsorganisationen wie DFG, BMBF, EU (Horizon 2020) erwarten, dass man sich dazu äußert, wie man mit Forschungsdaten, die in einem Projekt entstehen, umgeht; sie über 10 Jahre oder länger archiviert und zugänglich macht. Hintergrund ist – neben der Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis – auch das Bestreben nach Open Science, also der Transparenz von Ergebnissen, die eine Reproduzierbarkeit und ein Nachnutzen von Daten in anderen Kontexten ermöglicht.

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